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- Beratungsbesuche nach § 37 Abs 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen betreut werden, müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch durch eine anerkannte Stelle wahrnehmen. Wir führen diese verpflichtenden Beratungen kompetent und zuverlässig durch, unterstützen Sie bei allen Fragen zur Pflege und helfen Ihnen, das Pflegegeld weiterhin zu erhalten. Diese Beratungsbesuche geben Ihnen Sicherheit und helfen, die Pflegequalität aufrechtzuerhalten.
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